Was bedeuten meine Ergebnisse?
Wenn eine wesentliche Auswirkung, ein Risiko oder eine Chance für ein ESG-Thema identifiziert wurde, wird dieses Thema als wesentlich für die Organisation angesehen. Stelle sicher, dass die finalen Themen vom zuständigen Projektteam validiert und/oder vom Vorstand genehmigt werden. Auf dieser Grundlage kann der Berichtsumfang festgelegt werden. Für jedes wesentliche Thema müssen Konzepte, Maßnahmen und Ziele sowie relevante Kennzahlen offengelegt werden.
Zum Beispiel, wenn festgestellt wird, dass die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden aufgrund der Exposition gegenüber schädlichen chemischen Substanzen wesentlich ist, müssen ESRS S1-1 Konzepte, S1-4 Maßnahmen, S1-5 Ziele und S1-14 Gesundheits- und Sicherheitskennzahlen offengelegt werden. Für wesentliche Themen, die nicht durch einen thematischen Standard abgedeckt sind, müssen dennoch Konzepte, Maßnahmen und Ziele sowie alle relevanten Kennzahlen gemäß den Mindestanforderungen des ESRS offengelegt werden.
Zusätzlich muss auch über den Prozess und die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 Allgemeine Metriken IRO-1, IRO-2 und SBM-3 berichtet werden.